POSTULAT BETREFFEND EINES BETRIEBS- UND GESTALTUNGSKONZEPTS AUF DER SEETALSTRASSE UND ZUM VERZICHT AUF EINE UMFAHRUNG EMMEN DORF
Das Kantonsstrassen-Bauprogramm 2019-22 sieht als Massnahme 124 eine Umfahrung von Emmen Dorf vor. Momentan führt der Kanton Luzern in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Emmen die dritte und letzte Phase der Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) durch, bei welcher verschiedene Varianten auf ihre Machbarkeit, Zweckmässigkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden.
Aktuell sind in dieser dritten Phase noch 4 Varianten „im Rennen“: Zwei Varianten sehen eine Aufwertung der Seetalstrasse durch ein sogenanntes Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) vor, zwei Varianten beinhalten eine nördliche Umfahrung von Emmen Dorf analog zum Richtplaneintrag. In dieser dritten Phase der ZMB soll aus diesen vier Varianten eine „Bestvariante“ aus technischer Sicht bestimmt werden.
Der abschliessende Entscheid über die Wahl der Variante und die Realisierung ist aber ein politischer Entscheid. Dieser wird zwar durch den Kanton getroffen die Haltung der Gemeinde Emmen hat dabei aber ein grosses Gewicht. Die Erfahrung mit der „Spange Nord“ in Luzern zeigt, dass der Kanton einen Entscheid von solch grosser Tragweite kaum gegen den Willen der betroffenen Gemeinde durchsetzen kann und will.
Die Umfahrungsvarianten haben im Vergleich zu den BGK-Varianten erhebliche Nachteile:
- Die Umfahrungsvarianten sind mit geschätzten 60-90 Millionen Franken deutlich teurer als für die BGK-Varianten (ab 20 Millionen).
- Eine Umfahrung würde zu einem massiven Verlust an Kulturland und Fruchtfolgeflächen führen, die Landschaft weiter zerstückeln und Landwirtschaftsbetriebe beeinträchtigen.
- Eine Umfahrung würde die Lärmbelastung nördlich von Emmen Dorf massiv erhöhen, wodurch die dortige Bevölkerung auf beiden Seiten durch Strassenlärm belastet würde.
- Der Bau einer neuen Umfahrungsstrasse würde dazu führen, dass die Durchfahrt durch Emmen attraktiver wird und der Verkehr gesamthaft zunimmt. Insbesondere der Durchgangsverkehr und der Ausweichverkehr von der A14 würde noch stärker zunehmen mit entsprechenden Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner von Emmen Dorf.
- Durch die Verkehrszunahme und den Umweg über die Umfahrung würden die Verkehrs-Emissionen wie Lärm, Abgase, Feinstaub, Energieverbrauch, CO2-Ausstoss etc. steigen.
- Mit einer Umfahrung würden auch die Geschäfte in Emmen Dorf umfahren und müssten einen erheblichen Kunden- und Umsatzrückgang befürchten.
Aus allen diesen Gründen sind die BGK-Varianten gegenüber den Umfahrungsvarianten klar zu bevorzugen und die Umfahrungsvarianten abzulehnen.
Die Unterzeichnenden fordern vom Gemeinderat, sich im Rahmen des ZMB-Prozesses und in den nachfolgenden Planungs- und Entscheidungsphasen für ein attraktives Betriebs- und Gestaltungskonzept zum Wohle der Emmer Bevölkerung und aller Verkehrsteilnehmenden stark zu machen und sich für einen Verzicht auf die Umfahrung Emmen einzusetzen.